Zwei Beiträge

zum Bremer Religionsunterricht

I.   Manfred Spieß: Was ist der bremische Religionsunterricht ?(1996; mehr geschichtlich orientiert) >>> hier



N e u :

II.   Jürgen Lott / Anita Schröder-Klein: Religion unterrichten in Bremen (2009; mehr aktuell orientiert)

Einführung:
"Das Bundesland Bremen hat eine besondere Form des Religionsunterrichts. Vor dem Hintergrund einer fast 200 Jahre zurückreichenden Entwicklung ist der Religionsunterricht in den öffentlichen Schulen ausschließlich Angelegenheit des Staates. Bis heute führt dieser Unterricht den historisch gesättigten Namen „Biblische Geschichte", ab dem 10. Jahrgang heißt das Fach „Religionskunde". Dieser Religionsunterricht in Bremen ist „bekenntnismäßig nicht gebunden" und wird auf „allgemein christlicher Grundlage" erteilt. Weder ist die Trias des gleichen Bekenntnisses von Lehrern, Schülern und Unterrichtsinhalt erforderlich, noch wird eine Zugehörigkeit der Lehrkräfte zu einer christlichen Kirche vorausgesetzt."

Hier finden Sie den ganzen Artikel "Religion unterrichten in Bremen" im pdf-Format.

aus: In: Martin Rothgangel, Bernd Schröder (Hrsg.): Evangelischer Religionsunterricht in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland. Empirische Daten – Kontexte – Entwicklungen. Leipzig EVA 2009, 111 - 127

Wir danken der Evangelischen Verlagsanstalt Leipzig für die freundlich erteilte Abdruckerlaubnis!



Was ist der bremische Religionsunterricht ?

Der „Biblische Geschichtsunterricht“ zwischen Gestern und Morgen
Manfred Spieß

Traditionellerweise erteilen die „alten“ Bundesländer evangelischen oder katholischen Religionsunterricht. Bremen, das kleinste Bundesland, schert aus dieser Reihe aus und sieht seit langem einen Unterricht vor, der Biblische Geschichte heißt, der auf allgemein christlicher Grundlage erteilt wird und der bekenntnismäßig nicht gebunden ist. Diese Formulierungen sind seit 1947 in Artikel 32 der Landesverfassung festgeschrieben. Neben einer Bestandsaufnahme will dieser Artikel dazu beitragen, das „Geheimnis“ der Bremer Klausel zu lüften und die Hintergründe dieser Regelung zu beleuchten.


[Den kompletten Artikel finden Sie hier als pdf-Datei ]

Reformpädagogische Anfänge

Die Reform des bremischen Schulwesens im Zusammenhang mit der Einführung des Biblischen Geschichtsunterrichts am Übergang zum 19. Jahrhundert begann mit einem Privatschulprojekt. Die meisten Schulen Bremens gehörten zu jener Zeit den einzelnen Kirchspielen, nur wenige waren staatlich. Zwei pädagogisch engagierte Pastoren, Ewald und Häfeli, wollten neue Wege gehen und gründeten eine private Versuchsschule. Während die kirchlichen Schulen Bremens sich streng nach der innerkirchlichen Teilung in Reformierte und Lutherische richteten und auch aufeinander nicht gut zu sprechen waren, war die Versuchsschule ausdrücklich für Kinder aller Bekenntnisse gedacht. Konfessionell trennendes Konfliktpotential, wie etwa der Katechismus, wurde bewusst aus der Schule ausgeklammert; im Bereich der Religion wollte man allein die „Bibelgeschichte“ lehren, die, wie man meinte, frei von konfessionellen Einseitigkeiten und Dogmen sei. Darüber hinaus traute man der biblischen Lehre eine überaus heilsame, sittliche und erzieherische Kraft zu.

In pädagogischen Schriften des 18. und 19. Jahrhunderts war "Biblische Geschichte" kein unbekannter Begriff. Man bezeichnete damit eine didaktische Hilfe zum Umgang mit der Bibel im Unterricht. Meist handelte es sich dabei um Erzählungen aus der Bibel, verbunden mit methodischen Hinweisen. Die Entwicklung der Bibelgeschichte als Unterrichtsfach mit eigenständigen Konturen ist jedoch in jener Zeit eine schulhistorische Neuschöpfung, also eine „Bremensie“.

Die innovatorische Leistung der beiden Privatschulleiter Ewald und Häfeli bestand u.a. darin, dass sie dem Religionsunterricht ein völlig neues Gesicht gegeben haben. Religionsunterricht soll der Bildung der Schüler und ihrer moralischen Erziehung dienen, so lautete ihre Devise.

Es ist wesentlich auf das Einwirken des Bürgermeisters Johann Smidt (1773 - 1857) zurückzuführen, dass in den ersten staatlichen Volksschulen keine Trennung der Kinder nach reformierter und lutherischer Konfession erfolgte. Auch die kircheneigenen Schulen übernahmen nach und nach das Konzept dieses Unterrichts. Der Katechismusunterricht wurde von den Pastoren außerhalb des Schulunterrichts erteilt im sogenannten "Predigerunterricht".

Staatliche und kirchliche Lehrer sowie einige Pastoren erarbeiteten mehrere Unterrichtshilfen für die Schulen: Die „Erzählungen aus der biblischen Geschichte“, von Müller und Reddersen 1879 herausgegeben, waren über 40 Jahre hinweg ein Standardwerk für den Religionsunterricht in Bremen. Weil, nach Meinung der Lehrerschaft, in der Vollbibel Stellen mit „anstößigem Inhalt“ zu finden seien, machte sich ab 1890 eine Kommission mit Fachleuten aus ganz Deutschland ans Werk, eine Schulbibel zu erarbeiten. Als "Bremer Schulbibel" wurde sie in ganz Deutschland bekannt und vielfach im Unterricht eingesetzt.

Die literarischen Aktivitäten jener Zeit dürfen jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass gegen Ende des 19. Jahrhunderts in der Lehrerschaft spürbarer Unmut über den Religionsunterricht entstand. Einzelpersonen und Lehrervereinigungen haben eine Reihe von Veränderungen angeregt, die geeignet gewesen wären, dem Religionsunterricht einen angemessenen Platz in einer sich verändernden Schule zuzuweisen. Vorrangig bemühte sich der Pädagoge Fritz Gansberg darum, den Religionsunterricht in einen Ethikunterricht - Moralunterricht - umzuwandeln und in der Oberstufe der Volksschule eine Allgemeine Religionsgeschichte einzuführen.

Behördliche Glaubensprüfungen

Über Jahre hinweg ging die Schulbehörde nicht auf diese Initiativen ein. Durch die Einstellung des Schulinspektors Köppe und seine zahlreichen Hospitationen im Religionsunterricht verstärkte sie vielmehr den Druck auf die Schulen. Dem streng pietistisch eingestellten Beamten war die liberale Durchführung des Religionsunterrichts ein ständiger Dorn im Auge. Er ging dazu über, den Lehrern auf peinliche Art und Weise Fragen zu stellen, etwa: „Glauben Sie an einen dreieinigen Gott? Glauben Sie an ein Jenseits?“ Es wird berichtet, daß ein Lehrer strafversetzt wurde, der auf die Frage, „Wer war Christus?“ geantwortet hatte: „Ein Mensch“.

Ein beachtlicher Teil der Bremer Lehrerschaft jener Jahre fühlte sich liberalen, freidenkerischen oder sozialdemokratischen Idealen zugetan. Die behördlichen Glaubensprüfungen entzündeten im Jahre 1905 ein Pulverfass lang aufgestauter Erbitterung. In Lehrerversammlungen wurden Maßnahmen beschlossen: Man reichte bei der Behörde einen Beschwerdebrief über den Schulinspektor ein und beschloss eine Denkschrift über den Religionsunterricht, die in der Forderung gipfelte: „Hohe Behörde möge verfügen, daß der Religionsunterricht abgeschafft werde.“ Diese Initiative war Ausdruck einer allgemeinen pädagogischen und gesellschaftlichen Aufbruchsstimmung.

Ein sichtbares Zeichen war das gleichzeitige Erscheinen der Lehrerzeitschrift „Roland“, erklärtermaßen ein „Organ für freiheitliche Pädagogik“. Die Herausgeber waren Wilhelm Holzmeier, Fritz Gansberg und Wilhelm Scharrrelmann. Gegen diese Lehrer ging die Schulbehörde disziplinarisch vor und wollte sie aus dem Schuldienst entfernen, nachdem ihnen zuvor schon der „Religionsunterricht entzogen“ wurde. Das Gericht entschied jedoch nur auf eine Geldstrafe bzw. Verweis, wegen „Missachtung der Behörde und des Schulinspektors“.

Damit war die äußere Seite des Bremer Schulstreites für die auf Reform drängenden Lehrer günstig ausgegangen. Der bremische Religionsunterricht hatte jedoch keinen Nutzen aus diesen Streitigkeiten der Jahre 1905 bis 1907, weil eine zeitgemäße Fortentwicklung dieses Unterrichts durch die Schulbehörde beharrlich verweigert wurde. Schulgeschichtlich wirkte es sich über Jahrzehnte hinweg negativ aus, daß Bremen wohl einen besonderen Religionsunterricht hatte, es jedoch nicht für nötig hielt, ein pädagogisches Konzept - etwa durch die Entwicklung einer eigenständigen Didaktik - dazu zu entwerfen!

nach oben

„Auf allgemein christlicher Grundlage“- der Verfassungs-Kompromiss

Bei den Beratungen über eine bremische Landesverfassung nach dem 2. Weltkrieg spielte der Religionsunterricht eine wichtige Rolle. Während christdemokratische Kreise die Einführung von konfessionsgebundenem Religionsunterricht in der Schule wünschten, plädierten die Sozialdemokraten für die Beibehaltung des bisherigen Biblischen Geschichtsunterrichts. Kirchliche Kreise und die Christdemokraten befürchteten jedoch, der bekenntnismäßig nicht gebundene Unterricht werde profillos und führe möglicherweise zu einer Verwässerung der christlichen Lehre.

Man einigte sich 1947 unter der Federführung von Theodor Spitta auf eine Kompromissformel, die schließlich in den Artikel 32 der Verfassung aufgenommen wurde:

„Die allgemeinbildenden öffentlichen Schulen sind Gemeinschaftsschulen mit bekenntismäßig nicht gebundenem Unterricht in Biblischer Geschichte auf allgemein christlicher Grundlage“.

Unübersehbar spiegelt sich in diesen schwierigen Formulierungen der Kompromisscharakter wider: den Sozialdemokraten war es gelungen, die Kirchen aus der Schule herauszuhalten; die Christdemokraten und die Kirchen haben - wie sie meinten - die „Christlichkeit“ des Unterrichts `gerettet` . Durch diese Absprachen wurde erstmalig in einem deutschen Bundesland ein Religionsunterricht begründet, der auf eine breite Basis gestellt ist und der für alle Kinder gedacht war. Der Verfassungsgeber hat 1947 - modern ausgedrückt - einen ökumenischen Religionsunterricht konzipiert.

Die Bremer Klausel

Als 1948 die Gefahr drohte, dass die grundgesetzliche Regelung, die ja auf einen konfessionell gebundenen Religionsunterricht ausgerichtet war, auch in Bremen gelten sollte, setzen sich die Bremer auf Bundesebene vehement für das eigene Konzept ein. Der Senat schickte einen Vertreter in den Parlamentarischen Rat, Senator Ehlers, der den Volksvertretern in glühenden Farben den Biblischen Geschichtsunterricht vor Augen malte: „Das ist die Facon, nach der unsere Urgroßväter selig geworden sind und nach der auch wir selig werden wollen“.

Dieser massive Einsatz machte auf die Abgeordneten großen Eindruck, so dass man sich für die Respektierung der Bremer Sonderregelung entschloss. Der Artikel 141 des Grundgesetzes, der dies ermöglicht, gilt seitdem als die „Bremer Klausel“.

Im Dornröschenschlaf

Nach diesen intensiven politischen und gesellschaftlichen Anstrengungen um den schulischen Religionsunterricht in Bremen trat in diesem Bereich eine lange Ruhepause ein, die - aus heutiger Sicht gesehen - eher einem Dornröschenschlaf glich. Es erweist sich als eine Unterlassungssünde katastrophalen Ausmaßes, daß den gesetzlichen Einrichtungsbemühungen um den ökumenischen Religionsunterricht so gut wie keine didaktischen und konzeptionellen Grundentscheidungen folgten. Es drängt sich der Eindruck auf, daß die politischen Kräfte der damaligen Regierung ihr Ziel erreicht hatten, indem sie die Kirchen aus dem Schulbereich fernhielten. Anderes hielt man nicht für nötig.

Weder Fisch noch Fleisch?

Unsanft wurde zu Beginn der sechziger Jahre der Dornröschenschlaf beendet. Die Bremische Evangelische Kirche rüttelte mit massivem Anspruch an den Schultoren und beanspruchte den Biblischen Geschichtsunterricht für sich.

Diesem besitzergreifenden Vorgang war das Erscheinen des Verfassungskommentars von Theodor Spitta vorausgegangen, in dem behauptet wurde, der Biblische Geschichtsunterricht sei vom protestantischen Geist getragen. Flugs folgerten Kirchenobere, der Bremischen Evangelischen Kirche seien daher Mitbestimmungsrechte und Mitwirkungen einzuräumen. Konkret beanspruchte man eine Einflußnahme auf die Lehrpläne und die kirchliche Beteiligung am Religionsunterricht. Auf Veranstaltungen forderten wuchtig einige Pastoren: „Wir wollen evangelischen Unterricht, von evangelischen Lehrkräften für evangelische Schüler.“

Die katholische Kirche hatte gegen eine solche protestantische Inbesitznahme des Biblischen Geschichtsunterrichts überraschenderweise nichts einzuwenden. Da viele katholische Schülerinnen und Schüler die katholische Bekenntnisschule besuchten, strebte sie auf diesem Wege eine Verbesserung der finanziellen Ausstattung der Privatschule an.

Betrachtet man aus heutiger Sicht die Vorgänge der Jahre 1961-1965, dann muß man zu folgender - absurd anmutenden - Feststellung kommen: In einer gemeinsamen, ökumenischen Aktion wollten damals die Evangelische Kirche und die Katholische Kirche Bremens dem Biblischen Geschichtsunterricht ein Ende bereiten, um eigene, konfessionelle Interessen durchsetzen zu können. Daß dieser Unterricht schon seit 1947 ein ökumenisches Gesicht hatte, wurde nicht beachtet; es passte nicht in die Interessenlage.

Mit dieser Zielrichtung gingen die Evangelische und die Katholische Kirche in Bremen gemeinsam zum Staatsgerichtshof, um sich von diesem den Biblischen Geschichtsunterricht als Evangelischen Religionsunterricht absegnen zu lassen. Der Staatsgerichtshof verweigerte sich jedoch diesem Ansinnen und entschied im Oktober 1965:

„Der `bekenntnismäßig nicht gebundene Unterricht in Biblischer Geschichte auf allgemein christlicher Grundlage`... ist nicht als christlicher Gesinnungsunterricht auf evangelischer Grundlage zu verstehen.“

In der Urteilsbegründung führten die Richter aus, die Formulierung „auf allgemein christlicher Grundlage“ gehe eindeutig über das Protestantische hinaus. Sie nannten als besonderes Merkmal dieses Unterrichts seine „Tendenz zur Überkonfessionalität“. Der BGU sei zwischen religiöser und antireligiöser Unterweisung einzuordnen; er diene nicht missionarischen Absichten und nicht der Erziehung in eine bestimmte Glaubensrichtung. Der Unterricht sei für alle Schülerinnen und Schüler gedacht, daher sei er nach dem „Prinzip der Offenheit“ zu gestalten.

Mit diesen Markierungen hat der Staatsgerichtshof die Bedeutung der religionspädagogischen Komponente hervorgehoben, die in der Schule Vorrang vor der Glaubenskomponente hat.

Es darf nicht verschwiegen werden, daß dieses Gerichtsurteil für die künftige Praxis des Religionsunterrichts in Bremen mehr Verwirrung als Klarheit geschaffen hatte. Es klärte nur, was der Biblische Geschichtsunterricht nicht ist, nämlich evangelischer Religionsunterricht. Entsprechend groß war die Ratlosigkeit bei den Interessengruppen. Die Kirchen zogen sich für einige Jahre von diesem Feld zurück, und die staatliche Bildungsplanung verfiel in diesem Bereich in Agonie. Die grundsätzliche Frage nach dem Charakter und den prägenden Merkmalen des Biblischen Geschichtsunterrichts ist bis heute nicht zufriedenstellend gelöst. Niemand hat bisher mit wissenschaftlichem Fundament die Frage, „Fisch ?“ oder „Fleisch ?“ oder gar „ein Drittes ?“, beantwortet.

nach oben

Moderne Konturen

Mit Beginn der siebziger Jahre führte das Engagement einiger Fachlehrkräfte um den Seminarleiter Günter Koch zu einem neuen Aufbruch für die religionspädagogische Praxis in Bremen. Die Bremische Evangelische Kirche unterstützte diese Initiativen, indem sie die Religionspädagogische Arbeitsstelle einrichtete, die bis heute wertvolle und unersetzliche Dienste für den Religionsunterricht in der Schule leistet. Das Engagement der Lehrkräfte bezog sich auf die Mitarbeit bei einer bundesweiten religionspädagogischen Zeitschrift, „informationen zum religionsunterricht“ mit Regionalteil Bremen, und es entstanden Arbeitskreise für Unterrichtsplanungen, deren Ergebnisse auch in die z. T. heute noch gültigen Lehrpläne einflossen. Es gab endlich Lehrerfortbildungen für Religion, und die regelmäßige Herbstferientagung auf Langeoog wurde zu einer geschätzten Einrichtung, die manchen spürbaren Impuls in das bremische Schulleben brachte.

Lehrplan-Themen im Überblick

Seit den siebziger Jahren kennzeichnen folgende Leitthemen und Leitfragen die Lehrpläne und den Unterricht:

Bibelkundliche Ausrichtung:

Wie ist die Bibel entstanden? Geschichten von der Schöpfung; Gestalten der Bibel; Was wollten die Propheten? Das Land, in dem Jesus lebte; Wunder und Gleichnisse Jesu und ihre Botschaft; Aus Geschichten werden Feste: Weihnachten, Ostern, Pfingsten usw.; Symbole geben zu denken; Die Rede von Gott in der Bibel.

Religionskundliche Ausrichtung und religiöse Fragestellungen:

Religionen der Welt in Ansätzen kennenlernen: Judentum; Islam; Hinduismus, Buddhismus; Authentische Begegnungen ermöglichen: Besuche in Synagogen, Kirchen und Moscheen; Interreligiöse Sprachfähigkeiten erlernen; Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Religionen; Überlebensfragen der Menschheit heute; Was ist mit „Himmel“ und „Hölle“ gemeint? Vorstellungen von Gott; Was kommt nach dem Tod?

Persönliche und gesellschaftliche Wertorientierung und Sinnfragen:

Menschen fragen nach dem Sinn des Lebens; Jugendliche und Erwachsene bei destruktiven Kulten („Sekten“); Tod und Sterben - und dann? Ist die Welt noch zu retten? Von Frieden und Krieg; Freundschaft, Liebe, Partnerschaft; Nichtbehinderte und behinderte Menschen; Wieviel ist der Mensch wert? Fremdenhass statt Nächstenliebe? Euthanasie; Selbstzerstörung durch Sucht und Drogen; Wofür ist der Glaube gut? Leben in der Einen Welt - Armut Hunger und Überfluss.

Kirchen und Religionsgemeinschaften früher und heute:

Die Entstehung des Christentums; Woher kommt „evangelisch“ und „katholisch“? Mission und Kolonialismus; Vom religiösen Antijudaismus bis zum Völkermord; Kreuzzüge; Bedeutende Persönlichkeiten des Christentums; Die Kirchen in der Nazi-Zeit; Rolle, Gestalt und Aufgaben der Kirchen heute; Gegenseitige Besuche von Kirche und Schule; Gemeinsame Aktionen im Stadtteil / in der Region; Möglichkeiten von Jugendlichen in den Religionsgemeinschaften; Religiöse Sondergruppen kennenlernen.

Lehrplanvergleiche der siebziger und achtziger Jahre belegen, dass es kaum wesentliche Unterschiede zwischen dem konfessionell gebundenen Unterricht -beispielsweise in Niedersachsen oder Hessen - und Bremen gab. Die Religionspädagogik der Schulpraktiker ist längst viel ökumenischer, als manche wahrhaben wollen. Die Selbstverständlichkeit, mit der in Bremen alle Schülerinnen und Schüler Unterricht in Religion ohne konfessionelle Trennung erhalten (sollen), ist für viele Lehrkräfte anderer Bundesländer ein sehr erstrebenswertes Ziel.

Kahlschlag im Stundenplan

Die Beteiligten der Aufbruchphase in den siebziger Jahren hatten aber die Rechnung ohne den Wirt gemacht: von bildungspolitischer Seite her verhielt man sich ignorant; den Religionslehrern blies ein kalter Wind ins Gesicht. Der Senator für Bildung veranlasste mit Einführung der Orientierungsstufe 1977 ein Halbierung der vorgesehenen Unterrichtsstunden in den Jahrgängen 5 - 7, statt wöchentlich zwei Stunden, wie sie für jedes ordentliche Unterrichtsfach als erforderlich angesehen werden, ließ man den Biblischen Geschichtsunterricht nur einstündig zu. Diese Maßnahme führte dazu, dass in den folgenden Jahren immer weniger Fachunterricht erteilt wurde. Damit nicht genug: im Jahre 1980 wurde auch die Fachstunde im 10. Schuljahr der Realschule weggestrichen.

Da das Fach Biblische Geschichte in Bremen als einziges Unterrichtsfach nicht benotet wurde, sank es im Rang der Schulfächer bis ganz nach unten. Etliche Lehrerinnen und Lehrer verringerten ihr Engagement für dieses Fach, weil die äußeren Rahmenbedingungen extrem schlecht waren. Weil in den meisten Schulen durch die Schulleitungen andere Prioritäten gesetzt wurden, verschwand das Fach Religion aus dem Bewusstsein vieler Lehrkräfte, Eltern und Schüler. Nicht selten wurden die vorgesehenen Unterrichtsstunden in Klassenlehrerstunden oder Arbeitsgemeinschaften verschiedenster Art umgewandelt. Dieses Vorgehen führte dazu, dass nur wenige Schulen seit Ende der siebziger Jahre Fachlehrkräfte für Religion angefordert haben, obgleich - objektiv gesehen - Bedarf vorhanden war.

Der langjährige Einstellungsstop seit Beginn der achtziger Jahre tat ein Übriges und hat die Situation des Religionsunterrichts in den Schulen erschwert. Nicht selten fiel das Fach in manchen Schulen den Stundenkürzungen gänzlich zum Opfer, vielfach wurde das Fach in ganzen Jahrgängen gar nicht angeboten. In der gymnasialen Oberstufe ist Religionskunde nur ein Wahlfach ohne Belegungsverpflichtung.

Tragfähiges Konzept fehlt

Hätte es in diesen Jahren nicht die kontinuierlichen Bemühungen der Fachlehrervereinigung, der Aktionsgemeinschaft Biblische Geschichte, und der Bremischen Evangelischen Kirche um eine Verbesserung der Situation gegeben, stünden wir jetzt wahrscheinlich vor einer noch größeren Katastrophe. Vielfach bemühten sich diese beiden Interessengruppen bei den staatlichen Stellen um Veränderungen und erreichten auch einiges. Durch Weiterbildungen und einige Neueinstellungen wurde die Unterrichtssituation ein wenig gebessert.

Die Initiatoren erreichten aber immer nur Verbesserungen im Schneckentempo, die Verhandlungen mit den staatlichen Stellen verliefen schleppend und waren von staatlicher Seite nicht selten von erkennbarer Lustlosigkeit gekennzeichnet. Die Verhandlungserfolge hatten allenfalls den Effekt einer Notspeisung, sie erreichten bis heute keine dauerhafte Zufriedenheit. Das Fehlen eines tragenden Konzeptes für die religionspädagogische Bildung in Bremens Schulen zeigte seine fatalen Wirkungen.

Zu Beginn der neunziger Jahre kam Bewegung in die mühselige Angelegenheit, als Pläne zur Einführung eines Alternativfaches „Ethik/Philosophie“ beraten wurden. Die Diskussion um die schulische Behandlung von religiösen Fragen und um Fragen der Sinn- und Wertorientierung hat große Aktualität bekommen. Neue Wege werden gesucht. -

Weitere Fragen im diesem Kontext:

· Wie sieht das neue Fach Ethik/ Philosophie in Bremen aus?

· Gibt es Alternativen zur weiteren „Verfächerung“ der Schule in diesem Bereich?

· Vorschläge zur Neuregelung der Verantwortung

· Wie wird man der multireligiösen Situation gerecht?

Vgl. dazu die Artikel in der Zeitschrift DIE BRÜCKE

"Neue Wege werden gesucht. - " Darüber informiert Sie ausführlich folgender aktueller Beitrag:

Jürgen Lott / Anita Schröder-Klein: Religion unterrichten in Bremen. In: Martin Rothgangel, Bernd Schröder (Hrsg.): Evangelischer Religionsunterricht in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland. Empirische Daten – Kontexte – Entwicklungen. Leipzig EVA 2009, 111 - 127

hier


Unterrichtserteilung in Prozent:

Grundschule 65,9

Orientierungsstufe 53,5

Hauptschule 18,0

Realschule 18,0

Gymnasium 9,8

Gymnasiale Oberstufe ca. 5

Quelle: Brem. Bürgersch. 13.2.1990*

* Aktuelle Zahlen aus dem Jahre 2009 finden Sie auch hier: http://www.reli-bremen.de/

Literaturhinweise:

Bei den historischen Erörterungen habe ich mich auch auf meine früheren Veröffentlichungen gestützt:

* „Religionsunterricht oder nicht? Der Biblische Geschichtsunterricht im Lande Bremen“. In: Jürgen Lott (Hrsg.), RELIGION - warum und wozu in der Schule? Weinheim 1992, 81-102.
* „Hohe Behörde möge verfügen, daß der Religionsunterricht abgeschafft werde“. In: Geh zur Schul und lerne was. 150 Jahre Schulpflicht in Bremen. Bremen 1994. 90-97.
* „Religion in Bremens Schulen. Was steckt praktisch hinter der Bremer Klausel“? Katechetische Blätter, Heft 12,1993, 837-840.

----------------------------------------------

Dr. Manfred Spieß ist Vorsitzender der Aktionsgemeinschaft Biblische Geschichte/Religionskunde Bremen e.V.

Dieser Artikel erschien in der Erstausgabe der Zeitschrift DIE BRÜCKE, Bremen. Heft 1/ 1996

nach oben

 
Bilder
michaeliskreuz.jpg
Draufblick
Bremische Religionslehrer beklagen "Bildungskatastrophe"

epd-Bericht über die Pressekonferenz der Aktionsgemeinschaft

Hier zum Bericht


Ohne Gott und Glauben
Wie viel Religion brauchen Bremens Schulen?

Nordwestradio unterwegs 21. Januar 2010,
Diskussion im Gymnasium Vegesack (Bremen)

Hier anhören